Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS Ambulante Psychotherapie)

Mit Beschluss vom 18. Januar 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das „QS-Verfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS ambulante Psychotherapie) als Maßnahme zur Qualitätssicherung und 16. Verfahren der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) auf der Grundlage von § 136a Absatz 2a SGB V eingeführt. Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien.
Der Beschluss ist am 1. September 2024 in Kraft getreten und regelt die Anforderungen an die Prozess- und Ergebnisqualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich krankenversicherter erwachsener Patientinnen und Patienten in Kurz- oder Langzeittherapie als Einzelbehandlung. Gruppen- und Kombinationstherapien sind vom QS-Verfahren ausgenommen.

Vertragsärztlich tätige Psychologische oder ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Leistungserbringer) sind nach § 135 a Abs. 2 Satz 1 zur Teilnahme an der gesetzlichen Qualitätssicherung verpflichtet. Dies gilt ebenso für die Erprobungsphase.
Im Verfahren QS ambulante Psychotherapie werden die Daten über die beiden Instrumente, fallbezogene Dokumentation beim Leistungserbringer und Patientenbefragung, erfasst. Leistungserbringer haben dabei die Aufgabe, den QS-Dokumentationsbogen auszufüllen und diesen zu vorgegebenen Zeitpunkten sowie über vorgegebene Datenflüsse zu übermitteln.
Detaillierte Informationen zu den Aufgaben der Leistungserbringer finden Sie unter "Ablauf des QS-Verfahrens und meine Aufgaben als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut im QS-Verfahren".

Ab 1. Januar 2025 regionale Erprobung in Nordrhein-Westfalen

Das QS-Verfahren soll gemäß Beschluss des G-BA vom 18. Januar 2024 ab dem 1. Januar 2025 regional in Nordrhein-Westfalen über einen Zeitraum von insgesamt sechs Jahren erprobt werden.
Für die Qualitätsmessung werden alle Richtlinientherapien berücksichtigt, die am 1. September 2024 oder später begonnen und am 1. Januar 2025 oder später beendet werden.

Für Therapien, die vor dem 1. September 2024 begonnen und am 1. Januar 2025 oder später beendet werden, muss ein verkürzter Bogen dokumentiert werden.
Diese Fälle werden jedoch nicht Grundlage der Qualitätsmessung.

Erläuterung der verschiedenen Jahresangaben der IQTIG-Produkte

Das IQTIG verwendet eindeutig definierte Begriffe für die Zuordnung von Produkten zu Jahreszahlen. Die Begriffe sind Spezifikationsjahr, Erfassungsjahr und Auswertungsjahr.
Bitte beachten Sie dies bei der direkten Navigation zu den Produkten.
Berichte des Auswertungsjahres 2024 können sich beispielsweise auf die Erfassungsjahre 2023 und 2022 (Vergleichszeitraum) beziehen und gleichzeitig auf Basis der Spezifikationsjahre 2023 und 2022 erhoben worden sein.

Das Spezifikationsjahr bezieht sich auf alle Produkte, die sich auf die Spezifikation einer Datenerhebung beziehen, und fokussiert auf das Jahr, in dem ein Ereignis begonnen hat.
Das Erfassungsjahr bezieht sich auf das Jahr der Entlassung bzw. Behandlung oder Diagnosestellung und auf prospektive Rechenregeln.
Das Auswertungsjahr ist das Jahr, in dem ein Jahresbericht und die endgültigen Rechenregeln erstellt werden und ein Stellungnahmeverfahren stattfindet.
Weitere Details zu den Begriffsdefinitionen finden Sie im Glossar.

Auswertung und Rechenregeln

Ambulante Psychotherapie (AmbPT)

Vorläufige Regeln, nach denen die Ergebnisse von Qualitätsindikatoren und Kennzahlen berechnet werden. Prospektive Rechenregeln

Validierter Fragebogen

Das IQTIG hat im Auftrag des G-BA einen Fragebogen entwickelt und validiert. Dieser wurde bei der vom G-BA beauftragten Überarbeitung der Patientenbefragung hinsichtlich der Übertragbarkeit auf die Gruppentherapie und Systemische Therapie geprüft und angepasst.

Der überarbeitete Fragebogen richtet sich an Patientinnen und Patienten mit abgeschlossener Einzeltherapie. Welche Themen in den Fragebögen abgebildet werden, erarbeitet das IQTIG in einem mehrstufigen Entwicklungsprozess.

Spezifikation

Ambulante Psychotherapie (APSY)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Exportmodule für sektorenübergreifende Verfahren | Anwenderinformationen QS-Filter

Ambulante Psychotherapie (SV) (APSY_SV)
Ambulante Psychotherapie (KV) (APSY_KV)

Patientenbefragung Ambulante Psychotherapie (PAPSY)

Die Ausfüllhinweise dienen als Hilfestellung bei der Dokumentation durch den Anwender. Ausfüllhinweise

Bildet anhand von Fragen und Antwortmöglichkeiten ab, welche Daten durch den Leistungserbringer dokumentiert werden müssen. Dokumentationsbogen

Die Anwenderinformation bildet ab, wann eine Dokumentationspflicht besteht. Anwenderinformation QS-Filter

Exportmodule für sektorenübergreifende Verfahren | Anwenderinformationen QS-Filter

Patientenbefragung Ambulante Psychotherapie (SV) (PAPSY_SV)
Patientenbefragung Ambulante Psychotherapie (KV) (PAPSY_KV)

Veröffentlichungen

Zusatzinformationen