{$plugin.tx_news.config.title} {$plugin.tx_news.config.url} {$plugin.tx_news.config.description} de_DE Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) Thu, 19 Sep 2024 13:10:24 +0200 Thu, 19 Sep 2024 13:10:24 +0200 News news-1836 Fri, 06 Sep 2024 08:49:08 +0200 Wissenschaftlicher Referent/Projektleiter (w/m/d) - VM24SB05 https://iqtig.org/news/wissenschaftlicher-referent-projektleiter-w-m-d-vm24sb05/ Zur Unterstützung in der Abteilung Verfahrensmanagement suchen wir zum 01.12.2024 im Rahmen einer Elternzeitvertretung im Bereich Strukturerhebungen und neue Verfahren einen Wissenschaftlichen Referenten/Projektleiter (w/m/d) in Teilzeit (32 h/Woche). Zur Unterstützung in der Abteilung Verfahrensmanagement suchen wir zum 01.12.2024 im Rahmen einer Elternzeitvertretung im Bereich Strukturerhebungen und neue Verfahren einen Wissenschaftlichen Referenten/Projektleiter (w/m/d) in Teilzeit (32 h/Woche).

Die Stelle ist bis zum 30.04.2026 befristet.

Die Abteilung „Verfahrensmanagement“ ist für den regelkonformen Aufbau sowie die Durchführung und Weiterentwicklung aller Verfahren der externen Qualitätssicherung im Gesundheitswesen des Gemeinsamen Bundesausschusses (QS-Verfahren) zuständig.

Ihre Aufgaben:

  • Fachliche Leitung eines QS-Verfahrens im Bereich der Strukturabfrage zur hüftgelenknahen Femurfraktur sowie dessen Pflege und Weiterentwicklung
  • Überführung des Verfahrens in den Regelbetrieb, inklusive der Entwicklung von Berichts- und Auswertungskonzepten in enger Zusammenarbeit mit der Bereichsleitung und den weiteren beteiligten internen Organisationseinheiten
  • Umsetzung der notwendigen (Weiter-)Entwicklungs- und Anpassungsprojekte im Regelbetrieb
  • Prüfung und ggf. Anpassung von Verfahrenselementen an den Stand der medizinischen Wissenschaft
  • Fachliche Vertretung des QS-Verfahrens in den Gremien des G-BA sowie ggf. institutsseitige Betreuung der verfahrensrelevanten AG des G-BA
  • Präsentation von Ergebnissen im Rahmen von (internen) Fortbildungen und auf wissenschaftlichen Fachveranstaltungen
  • Geschäftsführung von Expertengremien (Moderation, Vor- und Nachbereitung)
  • Erstellung von Auswertungen und Berichten zu Routine- und Entwicklungsprojekten
  • Mitarbeit in Projekten zu Verfahren der Qualitätssicherung, insbesondere im Bereich einer Strukturabfrage zur Personalausstattung im Bereich Psychiatrie gemäß PPP-RL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Anforderungen:

  • Fundiertes Fachwissen und wissenschaftliche Qualifikation: abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor- oder Masterstudium) der Gesundheits- bzw. Pflegewissenschaften, Public Health, Psychologie, Sozialwissenschaften oder eines vergleichbareren Studiengangs
  • Datenaffinität und solide Kenntnisse oder praktische Erfahrungen der Datenanalyse und –auswertung
  • Berufserfahrung im Gesundheitswesen, in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens oder im Projektmanagement sind von Vorteil
  • Solide Kenntnisse im Umgang mit medizinischer Statistik und biometrischen Auswertungsmethoden
  • Erfahrungen im Umgang mit Methoden der Qualitätssicherung sind von Vorteil
  • Sicherer Umgang mit Office-Anwendungen (v. a. MS Word, MS Excel und Power Point)
  • Interesse an gesundheitswissenschaftlichen Fragestellungen und Qualitätssicherung
  • Hohe Einsatzbereitschaft, Freude an der Erschließung komplexer Inhalte sowie eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise
  • Ausgeprägte Teamfähigkeit, kommunikatives Geschick und ein sicheres Auftreten

Unser Angebot:

  • Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten i.d.R. an drei Tagen pro Woche
  • Ein attraktives Vergütungspaket nach dem Tarifvertrag für die Beschäftigten des TV MD
  • Jahressonderzahlung in Form von Weihnachtsgeld
  • Eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung sowie vermögenswirksame Leistungen
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr, zusätzlich arbeitsfrei am 24. und 31. Dezember
  • Ein spannendes Themenfeld im Gesundheitswesen

Haben Sie Interesse? Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen einschließlich Lebenslauf und Zeugnissen (ausschließlich als PDF) mit dem Betreff „VM24SB05“ unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung per E-Mail an die Leiterin des Bereichs Strukturerhebungen und neue Verfahren, Frau Dr. Julia Ostermann (bewerbung(at)iqtig.org).

Hinweise zum Datenschutz im Rahmen Ihrer Bewerbung finden Sie unter
https://iqtig.org/datenschutz/.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Stellenangebote Voll- und Teilzeit
news-1833 Wed, 28 Aug 2024 16:51:57 +0200 Mitarbeiter (w/m/d) am Empfang auf Minijobbasis https://iqtig.org/news/mitarbeiter-w-m-d-am-empfang-auf-minijobbasis/ Zur Unterstützung unseres Teams am Empfang suchen wir ab sofort einen Mitarbeiter (m/w/d) auf Minijobbasis (aktuell bis zu 538,00 € pro Monat) Zur Unterstützung unseres Teams am Empfang suchen wir ab sofort einen

Mitarbeiter (m/w/d) auf Minijobbasis (aktuell bis zu 538,00 € pro Monat)

Folgende Zeiträume sind zu besetzen:

Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr – 13:00 Uhr oder von 13.00 Uhr – 17:00 Uhr oder

Freitag von 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Ihre Aufgaben:

  • Empfangstätigkeiten
  • Betreuung der Telefonzentrale
  • Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen
  • Betreuung der Tee- und Kaffeeküchen
  • Betreuung des Konferenzbereiches
  • Postein und -ausgang bearbeiten
  • Warenannahme und Ausgabe von Büromaterialien
  • Organisatorische Unterstützung der Abteilungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Anforderungen:

  • Interesse an langfristiger Zusammenarbeit
  • Freundliches und gepflegtes Auftreten
  • Zuverlässigkeit sowie ein ausgeprägtes Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein
  • Solide MS-Office-Kenntnisse
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Spaß am Umgang mit Menschen

Unser Angebot:

  • Moderne Arbeitsbedingungen
  • Einen Arbeitsplatz im Zentrum Berlins
  • Ein freundliches Betriebsklima
  • Eine langfristige Zusammenarbeit
  • Der Brutto-Stundenlohn beträgt 14,00 €.

Haben Sie Interesse? Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen einschließlich Lebenslauf und Zeugnissen (ausschließlich als PDF) per E-Mail an Frau Astrid Schulze (bewerbung@iqtig.org).

Hinweise zum Datenschutz im Rahmen Ihrer Bewerbung finden Sie unter
https://iqtig.org/datenschutz/.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Stellenangebote Voll- und Teilzeit
news-1832 Mon, 26 Aug 2024 15:38:26 +0200 Studentischer Mitarbeiter (w/m/d) - Fachbereich Befragung https://iqtig.org/news/studentischer-mitarbeiter-w-m-d-fachbereich-befragung/ Zur Unterstützung unseres Teams im Fachbereich „Befragung“ suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für 10 Stunden/Woche einen Studentischen Mitarbeiter (w/m/d). Zur Unterstützung unseres Teams im Fachbereich „Befragung“ suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für 10 Stunden/Woche einen

Studentischen Mitarbeiter (w/m/d).

Ihre Aufgaben:

  • Pflege der Literaturdatenbanken (Endnote)
  • Kleine Hintergrundrecherchen
  • Korrekturlesen von Textentwürfen, Tabellen, Anschreiben etc.
  • Unterstützung bei der Transkription von Texten
  • Unterstützung bei qualitativen und/oder quantitativen Datenanalysen
  • Datenaufbereitung
  • Unterstützung bei organisatorischen Tätigkeiten (z. B. Vorbereitung von Expertentreffen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Anforderungen:

  • Student/Studentin (B.A. oder M.A) der Psychologie, Sozial- oder Gesundheitswissenschaften oder vergleichbares Studium
  • Fundierte Kenntnisse mit MS Office (v. a. MS Word und MS Excel)
  • Erfahrungen mit der Arbeit in Projektstrukturen sind von Vorteil
  • Inhaltlicher oder methodischer Schwerpunkt in dem o. g. Aufgabenspektrum
  • Vorerfahrungen aus medizinischen, pflegerischen oder sozialen Berufen sind von Vorteil

Unser Angebot:

  • Flexible Arbeitszeiten, die sich gut mit dem Studium vereinbaren lassen
  • Moderne Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten, wenn es die Aufgaben erlauben
  • Ein freundliches Betriebsklima
  • Eine langfristige Zusammenarbeit
  • Der Brutto-Stundenlohn beträgt 14,00 €.

Haben Sie Interesse? Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen einschließlich Lebenslauf und Zeugnissen (ausschließlich als PDF) per E-Mail an Leiterin des Fachbereichs Befragung, Frau Dr. Konstanze Blatt (bewerbung@iqtig.org).

Hinweise zum Datenschutz im Rahmen Ihrer Bewerbung finden Sie unter
https://iqtig.org/datenschutz/.

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Stellenangebote Studierende
news-1829 Mon, 19 Aug 2024 09:45:00 +0200 IQTIG informiert Leistungserbringer über regionale Erprobung des Verfahrens QS ambulante Psychotherapie https://iqtig.org/news/iqtig-informiert-leistungserbringer-ueber-regionale-erprobung-des-verfahrens-qs-ambulante-psychotherapie/ Berlin, 19. August 2024 - Am Mittwoch, 18. September 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr und Freitag, 20. September 2024 von 14.00 bis 17.00 Uhr veranstaltet das IQTIG die erste Regionalkonferenz zur regionalen Erprobung des Qualitätssicherungsverfahrens "psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS ambulante Psychotherapie). Die Inhalte der beiden Termine bauen aufeinander auf. Eingeladen sind die Verfahrensteilnehmerinnen und Verfahrensteilnehmer und die erweiterte Fachöffentlichkeit. Ziel der als Informationsveranstaltung vorgesehenen Konferenz ist, alle maßgeblich an dem QS-Verfahren Beteiligten, insbesondere die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, vor dem Start umfänglich über das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) mit seinen Qualitätsindikatoren und Datenflüssen sowie die Durchführung und Ziele der Erprobung zu informieren und bei der Einführung des QS-Verfahrens zu unterstützen.
Die Teilnahme an dieser und zukünftigen Konferenzen ist freiwillig.

Aufzeichnung der Veranstaltungsinhalte
Die zugehörigen Dokumente werden im Nachgang für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereitgestellt. Es wird eine Aufzeichnung der beiden Veranstaltungsnachmittage via Audio und Foliensatz geben.
Registrierung zur Veranstaltung
Anmeldungen für die Veranstaltung sind hier möglich.
Bitte beachten Sie: Sie müssen sich ebenfalls hier registrieren, wenn Sie nur auf die Aufzeichnung im Nachgang zugreifen möchten.
Sie erhalten den Link mit Zugriff auf die Aufzeichnung zeitnah nach der Veranstaltung via E-Mail. Die Aufzeichnung ist mindestens bis April 2025 abrufbar.
Die aktuelle Tagesordnung, vorbehaltlich weiterer Änderungen, finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.

Erprobung des QS-Verfahrens

Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Januar 2024 soll das QS-Verfahren QS ambulante Psychotherapie am 1. Januar 2025 mit einem regional begrenzten Erprobungsbetrieb in Nordrhein-Westfalen starten, der zum 31. Dezember 2030 endet.
Über einen Zeitraum von sechs Jahren soll die regionale Erprobung dazu dienen, technische, organisatorische und inhaltliche Aspekte des Verfahrens zu prüfen. Dazu werden in zwei aufeinander folgenden zweijährigen Erfassungszeiträumen Daten mittels einer fallbezogenen Dokumentation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und mittels einer Patientenbefragung erhoben, ausgewertet und berichtet.

Die Erprobung unterliegt einer wissenschaftlichen Begleitevaluation durch das IQTIG.
Ein zentrales Element der regionalen Erprobung ist die Durchführung von Regionalkonferenzen unter Einbindung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Fachöffentlichkeit. Ab dem Vorliegen der ersten Ergebnisse im dritten Jahr der Erprobung werden auf den Regionalkonferenzen die vorläufigen Ergebnisse berichtet und gemeinsam diskutiert.
Nach Ablauf des Erprobungszeitraums entscheidet der G-BA über die bundesweite Einführung des QS-Verfahrens.

Hintergrund des QS-Verfahrens

§136a Abs. 2a SGB V verpflichtet den G-BA zur Erstellung einer Richtlinie für ein einrichtungsübergreifendes sektorspezifisches QS-Verfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Vor diesem Hintergrund hat der G-BA das IQTIG mit der Entwicklung des Verfahrens QS ambulante Psychotherapie beauftragt und in der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) die entsprechenden Regelungen normiert.
Die Messung und Bewertung der Versorgungsqualität basiert auf Qualitätsindikatoren (QI). Die QI sind zum einen auf Basis einer fallbezogenen QS-Dokumentation definiert. Diese findet durch die Leistungserbringer statt.
Zum anderen werden QI auf der Grundlage einer Patientenbefragung berechnet. Hierzu wird Patientinnen und Patienten nach Abschluss ihrer Therapie ein Fragebogen nach Hause geschickt.
Die Teilnahme für Patientinnen und Patienten ist anonym und freiwillig.

Übergeordnetes Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien. Adressiert werden ambulante einzelpsychotherapeutische Behandlungen erwachsener, gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten mit Kurz- oder Langzeittherapie, die von ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem gemäß Psychotherapie-Richtlinie anerkannten psychotherapeutischen Verfahren durchgeführt werden.
Eine Übersicht über alle Qualitätsindikatoren bzw. Kennzahlen finden Sie im Downloadbereich.
Kontakt
Dr. Theresa Beddig, Mira Hassan: verfahrenssuppor(at)iqtig.org.
Diese Pressemitteilung steht auch als PDF-Download zur Verfügung.

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Pressemitteilungen Aktuelles
news-1803 Mon, 19 Aug 2024 08:20:00 +0200 IQTIG informiert Leistungserbringer über regionale Erprobung des Verfahrens QS ambulante Psychotherapie https://iqtig.org/news/erste-regionalkonferenz-des-iqtig-zum-neuen-qs-verfahren-ambulante-psychotherapie/ Berlin, 19. August 2024 - Am Mittwoch, 18. September 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr und Freitag, 20. September 2024 von 14.00 bis 17.00 Uhr veranstaltet das IQTIG die erste Regionalkonferenz zur regionalen Erprobung des Qualitätssicherungsverfahrens "psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS ambulante Psychotherapie). Die Inhalte der beiden Termine bauen aufeinander auf. Eingeladen sind die Verfahrensteilnehmerinnen und Verfahrensteilnehmer und die erweiterte Fachöffentlichkeit. Ziel der als Informationsveranstaltung vorgesehenen Konferenz ist, alle maßgeblich an dem QS-Verfahren Beteiligten, insbesondere die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, vor dem Start umfänglich über das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) mit seinen Qualitätsindikatoren und Datenflüssen sowie die Durchführung und Ziele der Erprobung zu informieren und bei der Einführung des QS-Verfahrens zu unterstützen.
Die Teilnahme an dieser und zukünftigen Konferenzen ist freiwillig.

Aufzeichnung der Veranstaltungsinhalte
Die zugehörigen Dokumente werden im Nachgang für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereitgestellt. Es wird eine Aufzeichnung der beiden Veranstaltungsnachmittage via Audio und Foliensatz geben.
Registrierung zur Veranstaltung
Anmeldungen für die Veranstaltung sind hier möglich.
Bitte beachten Sie: Sie müssen sich ebenfalls hier registrieren, wenn Sie nur auf die Aufzeichnung im Nachgang zugreifen möchten.
Sie erhalten den Link mit Zugriff auf die Aufzeichnung zeitnah nach der Veranstaltung via E-Mail. Die Aufzeichnung ist mindestens bis April 2025 abrufbar.
Die aktuelle Tagesordnung, vorbehaltlich weiterer Änderungen, finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.

Erprobung des QS-Verfahrens

Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Januar 2024 soll das QS-Verfahren QS ambulante Psychotherapie am 1. Januar 2025 mit einem regional begrenzten Erprobungsbetrieb in Nordrhein-Westfalen starten, der zum 31. Dezember 2030 endet.
Über einen Zeitraum von sechs Jahren soll die regionale Erprobung dazu dienen, technische, organisatorische und inhaltliche Aspekte des Verfahrens zu prüfen. Dazu werden in zwei aufeinander folgenden zweijährigen Erfassungszeiträumen Daten mittels einer fallbezogenen Dokumentation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und mittels einer Patientenbefragung erhoben, ausgewertet und berichtet.

Die Erprobung unterliegt einer wissenschaftlichen Begleitevaluation durch das IQTIG.
Ein zentrales Element der regionalen Erprobung ist die Durchführung von Regionalkonferenzen unter Einbindung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Fachöffentlichkeit. Ab dem Vorliegen der ersten Ergebnisse im dritten Jahr der Erprobung werden auf den Regionalkonferenzen die vorläufigen Ergebnisse berichtet und gemeinsam diskutiert.
Nach Ablauf des Erprobungszeitraums entscheidet der G-BA über die bundesweite Einführung des QS-Verfahrens.

Hintergrund des QS-Verfahrens

§136a Abs. 2a SGB V verpflichtet den G-BA zur Erstellung einer Richtlinie für ein einrichtungsübergreifendes sektorspezifisches QS-Verfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Vor diesem Hintergrund hat der G-BA das IQTIG mit der Entwicklung des Verfahrens QS ambulante Psychotherapie beauftragt und in der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) die entsprechenden Regelungen normiert.
Die Messung und Bewertung der Versorgungsqualität basiert auf Qualitätsindikatoren (QI). Die QI sind zum einen auf Basis einer fallbezogenen QS-Dokumentation definiert. Diese findet durch die Leistungserbringer statt.
Zum anderen werden QI auf der Grundlage einer Patientenbefragung berechnet. Hierzu wird Patientinnen und Patienten nach Abschluss ihrer Therapie ein Fragebogen nach Hause geschickt.
Die Teilnahme für Patientinnen und Patienten ist anonym und freiwillig.

Übergeordnetes Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien. Adressiert werden ambulante einzelpsychotherapeutische Behandlungen erwachsener, gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten mit Kurz- oder Langzeittherapie, die von ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem gemäß Psychotherapie-Richtlinie anerkannten psychotherapeutischen Verfahren durchgeführt werden.
Eine Übersicht über alle Qualitätsindikatoren bzw. Kennzahlen finden Sie im Downloadbereich.
Kontakt
Dr. Theresa Beddig, Mira Hassan: verfahrenssuppor(at)iqtig.org.

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Veranstaltungen des IQTIG Veranstaltungen
news-1831 Fri, 16 Aug 2024 11:40:24 +0200 Studentischer Mitarbeiter (w/m/d) - Stabsbereich Patientenbelange https://iqtig.org/news/studentischer-mitarbeiter-w-m-d-stabsbereich-patientenbelange/ Zur Unterstützung unseres Teams im „Stabsbereich Patientenbelange“ suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Studentischen Mitarbeiter (w/m/d). Zur Unterstützung unseres Teams im „Stabsbereich Patientenbelange“ suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Studentischen Mitarbeiter (w/m/d).

Ihre Aufgaben:

  • Unterstützung bei der Betreuung von schriftlichen und telefonischen Nutzeranfragen,
    z. B. zum Bundes-Klinik-Atlas des Bundesministeriums für Gesundheit oder zu vom IQTIG durchgeführten Patientenbefragungen
  • Literaturrecherche und -analyse sowie Aufarbeitung von Hintergrundinformationen
  • Unterstützung bei der Erstellung von wissenschaftlichen Berichten, Vorlagen, Präsentationen und Datenbanken
  • Datenaufbereitung sowie Unterstützung bei der qualitativen und quantitativen Datenanalyse
  • Aufbereitung und Korrekturlesen von Textentwürfen, Tabellen, Abbildungen etc.
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Konzepten für Websites
  • Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben und Bürotätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Anforderungen:

  • Immatrikuliert als Student/Studentin (B.A. oder M.A.) der Gesundheits- oder Pflegewissenschaften, Psychologie, Human Factors, Sozial-, Geistes-, Kommunikations-, Medienwissenschaften oder vergleichbares Studium
  • Voraussichtlich noch mindestens zwei Semester Zeit, das IQTIG zu unterstützen
  • Sicherer Umgang mit MS Office (v. a. MS Word, MS Excel und Power Point)
  • Hohes Interesse an den Themenbereichen Patientenbelange und -beteiligung sowie (digitale) Gesundheitskommunikation
  • Eigenständige, zuverlässige und sorgfältige Arbeitsweise

Unser Angebot:

  • Flexible Arbeitszeiten, die sich gut mit dem Studium vereinbaren lassen
  • Moderne Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten, wenn es die Aufgaben erlauben
  • Ein freundliches Betriebsklima
  • Eine langfristige Zusammenarbeit
  • Der Brutto-Stundenlohn beträgt 14,00 €.

Haben Sie Interesse? Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen einschließlich Lebenslauf und Zeugnissen (ausschließlich als PDF) per E-Mail an den Leiter des „Stabsbereichs Patientenbelange“, Herrn Roman Prinz (bewerbung@iqtig.org).

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, wie viele Stunden pro Woche Sie tätig sein können.

Hinweise zum Datenschutz im Rahmen Ihrer Bewerbung finden Sie unter
https://iqtig.org/datenschutz/.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Stellenangebote Studierende
news-1827 Fri, 16 Aug 2024 10:47:00 +0200 IQTIG veranstaltet Symposium zur Bewertung von Qualitätsinformationen mit Peer-Review-like-Verfahren https://iqtig.org/news/iqtig-veranstaltet-symposium-zur-bewertung-von-qualitaetsinformationen-mit-peer-review-like-verfahren/ Berlin, 16 August 2024 - Das IQTIG veranstaltet am 6. September 2024 ein Symposium zum Thema "Bewertung von Qualitätsinformationen mit Peer-Review-like-Verfahren im Gesundheitswesen". Ziel ist es, die unterschiedlichen Vorgehnsweisen in einem Stellungnahmeverfahren kennenzulernen und daraus Möglichkeiten zur Weiterentwicklung abzuleiten. Aktuell wendet das IQTIG zur qualitativen Bewertung von QI-Ergebnissen zumeist Peer Review-Verfahren auf Aktenbasis an. Damit wird sichergestellt, dass auffällige Ergebnisse in der externen Qualitätssicherung einer kritischen Prüfung durch Expertinnen und Experten unterzogen werden. Einerseits soll so die Qualität und Zuverlässigkeit der Ergebnisse gewährleistet werden. Andererseits können Fehler auf Systemebene besser erkannt und Mängel beseitigt werden.
Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen in die Umsetzung eines G-BA-Auftrags zur Weiterentwicklung von Stellungnahmeverfahren einfließen.

Nach einer Einführung von Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke hält Prof. Dr. Wilm Quentin von der Universität Bayreuth einen Impulsvortrag mit dem Titel "Verbesserung der Qualität durch Peer-Review ähnliche Verfahren? Internationale Erfahrungen und Evidenz". Insgesamt wird ein Dutzend Referentinnen und Referenten an der Veranstaltung teilnehmen.
Das Symposium wird sowohl online als auch in Präsenz stattfinden. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im IQTIG in Berlin wird es am Nachmittag zusätzlich drei Workshops geben, in denen die Themen der Veranstaltung noch einmal vertieft bearbeitet werden.
Anmeldungen richten Sie bitte an: institutsleitung(at)iqtig.org. Anmeldeschluss ist der 26. August 2024.
Die Veranstaltung ist als Fortbildung der Ärztekammer Berlin anerkannt. Ausgewählte Informationsmaterialien werden nach der Veranstaltung auf iqtig.org bereitgestellt.

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Aktuelles
news-1830 Fri, 16 Aug 2024 08:44:05 +0200 IQTIG-Symposium zur Bewertung von Qualitätsinformationen mit Peer-Review-like-Verfahren https://iqtig.org/news/iqtig-symposium-zur-bewertung-von-qualitaetsinformationen-mit-peer-review-like-verfahren/ Berlin, 16 August 2024 - Das IQTIG veranstaltet am 6. September 2024 ein Symposium zum Thema "Bewertung von Qualitätsinformationen mit Peer-Review-like-Verfahren im Gesundheitswesen". Ziel ist es, die unterschiedlichen Vorgehnsweisen in einem Stellungnahmeverfahren kennenzulernen und daraus Möglichkeiten zur Weiterentwicklung abzuleiten. Aktuell wendet das IQTIG zur qualitativen Bewertung von QI-Ergebnissen zumeist Peer Review-Verfahren auf Aktenbasis an. Damit wird sichergestellt, dass auffällige Ergebnisse in der externen Qualitätssicherung einer kritischen Prüfung durch Expertinnen und Experten unterzogen werden. Einerseits soll so die Qualität und Zuverlässigkeit der Ergebnisse gewährleistet werden. Andererseits können Fehler auf Systemebene besser erkannt und Mängel beseitigt werden.
Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen in die Umsetzung eines G-BA-Auftrags zur Weiterentwicklung von Stellungnahmeverfahren einfließen.

Nach einer Einführung von Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke hält Prof. Dr. Wilm Quentin von der Universität Bayreuth einen Impulsvortrag mit dem Titel "Verbesserung der Qualität durch Peer-Review ähnliche Verfahren? Internationale Erfahrungen und Evidenz". Insgesamt wird ein Dutzend Referentinnen und Referenten an der Veranstaltung teilnehmen.
Das Symposium wird sowohl online als auch in Präsenz stattfinden. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im IQTIG in Berlin wird es am Nachmittag zusätzlich drei Workshops geben, in denen die Themen der Veranstaltung noch einmal vertieft bearbeitet werden.
Anmeldungen richten Sie bitte an: institutsleitung(at)iqtig.org. Anmeldeschluss ist der 26. August 2024.
Die Veranstaltung ist als Fortbildung der Ärztekammer Berlin anerkannt. Ausgewählte Informationsmaterialien werden nach der Veranstaltung auf iqtig.org bereitgestellt.

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Veranstaltungen des IQTIG Veranstaltungen
news-1825 Wed, 24 Jul 2024 08:47:32 +0200 Verfahren QS ambulante Psychotherapie: IQTIG besetzt zwei externe Beratungsgremien https://iqtig.org/news/verfahren-qs-ambulante-psychotherapie-iqtig-besetzt-zwei-externe-beratungsgremien/ Berlin, 1. August 2024 - Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) baut das IQTIG derzeit das Verfahren „ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS ambulante Psychotherapie) auf. Übergeordnetes Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien anhand der beiden QS-Instrumente fallbezogene QS-Dokumentation und Patientenbefragung. Gemäß § 20 Teil 2, Verfahren 16 der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) soll das QS-Verfahren auf Beschluss des G-BA ab dem 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen über einen Zeitraum von sechs Jahren erprobt werden. Dieser Erprobungszeitraum wird vom IQTIG wissenschaftlich begleitet. Zur Einbindung externen Sachverstands aus Wissenschaft, Praxis und Organisation sind zwei Gremien zu besetzten: Ein Erprobungsexpertengremium und ein technischer Fachausschuss. Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2024. Das neue Verfahren QS ambulante Psychotherapie adressiert ambulante einzelpsychotherapeutische Behandlungen erwachsener, gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten mit Kurz- oder Langzeittherapie, die von ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem gemäß Psychotherapie-Richtlinie anerkannten psychotherapeutischen Verfahren durchgeführt werden. Das QI-Set bildet den gesamten Behandlungsverlauf, von der psychotherapeutischen Sprechstunde über die Probatorik, die psychotherapeutische Behandlung bis zum Therapieende ab und adressiert diagnose- und therapieformübergreifend die Prozess- und Ergebnisqualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.   Aktuelles news-1824 Wed, 24 Jul 2024 08:36:35 +0200 Verfahren QS ambulante Psychotherapie: Besetzung eines technischen Fachausschusses https://iqtig.org/news/verfahren-qs-ambulante-psychotherapie-besetzung-eines-technischen-fachausschusses/ Das IQTIG baut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das Verfahren „ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS ambulante Psychotherapie) auf. Übergeordnetes Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien anhand der beiden QS-Instrumente fallbezogene QS-Dokumentation und Patientenbefragung. Gemäß § 20 Teil 2, Verfahren 16 der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) soll das QS-Verfahren auf Beschluss des G-BA ab dem 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen über einen Zeitraum von sechs Jahren erprobt werden. Zur Einbindung technischer und organisatorischer Expertise für die Begleitung und Beratung des Verfahrens suchen wir Vertreterinnen und Vertreter der teilnehmenden Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) teilnehmenden Datenannahmestellen (DAS) Versendestellen teilnehmenden Softwareanbieter an der Erprobung in Nordrhein-Westfalen teilnehmenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die kollektivvertragliche Leistungen erbringen der maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unten stehend. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2024. Aufrufe für Expertengremien auf Bundesebene news-1823 Wed, 24 Jul 2024 08:19:28 +0200 Verfahren QS ambulante Psychotherapie: Besetzung eines Erprobungsexpertengremiums https://iqtig.org/news/verfahren-qs-ambulante-psychotherapie-besetzung-eines-erprobungsexpertengremiums/ Das IQTIG baut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das Verfahren „ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS ambulante Psychotherapie) auf. Übergeordnetes Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien anhand der beiden QS-Instrumente fallbezogene QS-Dokumentation und Patientenbefragung. Gemäß § 20 Teil 2, Verfahren 16 der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) soll das QS-Verfahren auf Beschluss des G-BA ab dem 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen über einen Zeitraum von sechs Jahren erprobt werden. Zur Einbindung wissenschaftlicher sowie praxisbezogener Expertise für die Begleitung, Weiterentwicklung und Evaluation des Verfahrens suchen wir: Vertreterinnen und Vertreter der an der Erprobung in Nordrhein-Westfalen teilnehmenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die kollektivvertragliche Leistungen erbringen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Expertise für Evaluationen im Bereich der Qualitätssicherung oder der psychotherapeutischen Versorgung Wissenschaftliche Expertinnen und Experten im Bereich Patientenzentrierung, insbesondere des Shared-decision-making (SDM) und Patientenbefragung Vertreterinnen und Vertreter der LAG DeQS NRW Vertreterin und Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen mit Fachkenntnissen der psychotherapeutischen Versorgung (z. B. aus gutachterlicher, methodischer oder epidemiologischer Sicht) Vertreterinnen und Vertreter der maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unten stehend. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2024. Aufrufe für Expertengremien auf Bundesebene news-1813 Mon, 15 Jul 2024 12:34:00 +0200 8. IQTIG-Tätigkeitsbericht informiert über Umsetzung der externen Qualitätssicherung im Jahr 2023 https://iqtig.org/news/8-iqtig-taetigkeitsbericht-informiert-ueber-umsetzung-der-externen-qualitaetssicherung-im-jahr-2023/ Berlin, 15. Juli 2024 - Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat seinen aktuellen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Darin informiert das Institut u.a. über die Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren), die es im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) 2023 durchführt hat. Daneben gibt es einen Überblick über die vorgelegten Berichte und weiteren Arbeitsergebnisse. Der Tätigkeitsbericht steht auf der Website des Instituts kostenlos zum Download zur Verfügung.
„Wenn ich auf das Jahr 2023 zurückschaue stelle ich fest: Wir haben das IQTIG im vergangenen Jahr zum Positiven verändert“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Bis 2025 wollen wir „Die Institution für Qualität in der Gesundheitsversorgung“ sein. Für diese Vision lohnt es sich wirklich zu arbeiten. Auch im laufenden Jahr 2024 leistet das IQTIG seinen Beitrag zur Verbesserung der datengestützten Qualitätssicherung. Dazu gehört die Beteiligung am Bundes-Klinik-Atlas des Bundesgesundheitsministeriums, der im Mai online gegangen ist“, so Prof. Claus-Dieter Heidecke.
Das IQTIG 2022 in ausgewählten Zahlen
Im Jahr 2023 hat das IQTIG insgesamt 15 QS-Verfahren gemäß der DeQS-RL im Auftrag des G-BA durchgeführt. Dabei wurden für die gesetzliche Qualitätssicherung erneut mehr als vier Millionen Daten ausgewertet (Erfassungsjahr 2022).

Insgesamt 35 Projekte, Berichte und spezifische Verfahren konnten abgeschlossen bzw. teilabgeschlossen werden. Der G-BA hat dem IQTIG im vergangenen Kalenderjahr 19 Neuaufträge erteilt, darunter zwei neue Spezifikationen.
IQTIG legt Empfehlungen zur Weiterentwicklung der externen Qualitätssicherung vor
Mit den „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung“ hat das IQTIG 2023 einen wichtigen Impuls zur Zukunft der Qualitätssicherung gesetzt. Anhand der drei datengestützten QS-Verfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Ko­ro­nar­angio­gra­phie (QS PCI), Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) und Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HDMDEF) hat das Institut exemplarisch geprüft, inwieweit Aufwände in der Qualitätssicherung reduziert werden können und sich das Verhältnis von Aufwand und Nutzen optimieren lässt.
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Pressemitteilungen Aktuelles
news-1810 Fri, 07 Jun 2024 11:16:00 +0200 Lokal begrenztes Prostatakarzinom: Bewerbungsfrist für Leistungserbringer zur Erprobung einer Patientenbefragung verlängert https://iqtig.org/news/lokal-begrenztes-prostatakarzinom-iqtig-sucht-leistungserbringer-zur-erprobung-eines-patientenfragebogens/ Berlin, 7. Juni 2024 - Das IQTIG entwickelt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Patientenbefragungen. Für die Erprobung einer Patientenbefragung zur Erfassung der Qualität der Diagnostik, Beratung und Behandlung von Patienten mit lokal begrenztem Prostatakarzinom sucht das IQTIG Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), ambulant tätige Urologinnen und Urologen sowie Strahlentherapeutinnen und -therapeuten, die uns bei der Suche nach Patienten unterstützen. Das IQTIG wurde am 25. Januar 2023 vom G-BA mit der Entwicklung einer Patientenbefragung zur Qualität der Diagnostik, Beratung und Behandlung des lokal begrenzten Prostatakarzinoms beauftragt. Im Rahmen des Projekts entwickelt das IQTIG eine Patientenbefragung mit verschiedenen Fragebogenversionen u. a. zu Diagnostik und Behandlungsoptionen.
Bevor die Fragebögen dem G-BA abschließend vorgelegt und zur Anwendung empfohlen werden, sollen diese mithilfe eines Standard-Pretests empirisch überprüft werden (z. B. die Prüfung statistischer Zusammenhänge und Konstrukte).

Dazu ist vorgesehen, dass der jeweils zutreffende Fragebogen (abhängig von der Art der Behandlung) postalisch an die Patienten gesendet wird, so dass diese dann in Ruhe antworten können.
Der Standard-Pretest ist ein ganz wesentlicher Teil unserer Entwicklung, da wir nur so die Eignung des Fragebogens umfänglich prüfen können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Fragebogen auch praxistauglich ist.
Damit diese Erprobung stattfinden kann, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen! Das IQTIG sucht stationäre Einrichtungen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), ambulant tätige Urologinnen und Urologen sowie Strahlentherapeutinnen und -therapeuten, die Patienten mit lokal begrenztem Prostatakarzinom behandeln bzw. betreuen.
Die neue Bewerbungsfrist endet am 25. Juni 2024.
Weitere Informationen zur Durchführung des Standard-Pretest finden Sie hier
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

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Aktuelles
news-1816 Fri, 17 May 2024 12:34:00 +0200 Bundesweiter Klinik-Atlas geht online https://iqtig.org/news/iqtig-bereitet-daten-fuer-bundes-klinik-atlas-des-bundesgesundheitsministeriums-auf/ Berlin, 17. Mai 2024 - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat heute den interaktiven Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können auf www.bundes-klinik-atlas.de schnell und verständlich erfahren, welche Klinik welche Leistung mit welcher Qualität anbietet. So kann eine informierte Entscheidung darüber getroffen werden, welches Krankenhaus für den individuellen Fall geeignet ist – und das auch ohne Vorkenntnisse im Gesundheitswesen. Die Daten werden zur besseren Einordnung und zum besseren Vergleich in einem Tacho-System dargestellt. Dafür werden die am Krankenhausstandort erbrachten Fallzahlen und die Personalausstattung in eine Relation zu denen der anderen Krankenhausstandorte in Deutschland gesetzt und in Korridoren von je 20 Prozent dargestellt.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:„Mit dem Bundes-Klinik-Atlas bieten wir Patientinnen und Patienten einen übersichtlichen Wegweiser durch den Krankenhaus-Dschungel in Deutschland. Mit wenigen Klicks können sie Kliniken vergleichen und für die benötigte Behandlung in ihrer Nähe die beste Klinik finden. Verständliche Informationen über gute Krankenhausversorgung sind damit für alle zugänglich und nicht mehr nur das Privileg von wenigen. Der Bundes-Klinik-Atlas macht unsere stationäre Versorgung sozial gerechter und leistet wichtige Vorarbeit für die anstehende Krankenhausreform. Seine Transparenz ist Teil unserer Qualitätsoffensive.“
Prof. Claus-Dieter Heidecke, Leiter des IQTIG: „Der Bundes-Klinik-Atlas ist ein wegweisendes Element der Patienten-Information. Das Portal ermöglicht es Patientinnen und Patienten gut informierte und fundierte Entscheidungen zur Auswahl eines Krankenhauses zu treffen, wobei sie oder er sich im Bundes-Klinik-Atlas auch bis zur kleinsten Detailebene herunterklicken kann. Der Bundes-Klinik-Atlas kann zudem als Katalysator dafür dienen, die Datengrundlage der Qualitätssicherung weiterzuentwickeln und so ein Angebot zu schaffen, das sich wirklich an den Informationspräferenzen und Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten orientiert.“

Die Webseite wurde unter Verantwortung des BMG in enger Kooperation mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erstellt.
Der Bundes-Klinik-Atlas wird zum Start folgende Daten abbilden:

  • Krankenhäuser mit Standorten (Karte)
  • Bettenzahl
  • Ausweisung Sicherstellungshäuser
  • teilstationäre Behandlungsplätze
  • Fallzahlen insgesamt
  • Fallzahlen je Fachabteilung
  • Fallzahlen je Behandlungsanlass
  • Pflegekräfte für den gesamten Standort
  • Pflegepersonalquotienten
  • Mindestmengen
  • Notfallstufen
  • Ausgewählte Zertifikate

Der Bundes-Klinik-Atlas wird kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert. Geplant sind in diesem Jahr noch zwei weitere Updates: Ergänzt werden sollen u.a. Qualitätsdaten zu den Komplikationsraten von Eingriffen sowie die Zuordnung der Krankenhäuser in Level und Leistungsgruppen.
Fragen und Antworten zum Bundes-Klinik-Atlas finden Sie hier: www.bundesgesundheitsministerium.de/bundes-klinik-atlas.
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Die Pressekonferenz zum Start des Bundes-Klinik-Atlasses können Sie bei Youtube ansehen.

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Pressemitteilungen Aktuelles
news-1814 Wed, 08 May 2024 16:32:11 +0200 Studentischer Mitarbeiter (w/m/d) - Stabsbereich Recht https://iqtig.org/news/studentischer-mitarbeiter-w-m-d-stabsbereich-recht/ Zur Unterstützung unseres Stabsbereichs Recht suchen wir einen studentischen Mitarbeiter (w/m/d). Zur Unterstützung unseres Stabsbereichs Recht suchen wir einen studentischen Mitarbeiter (w/m/d).

Ihre Aufgaben:

  • Gestaltung und Pflege interner Regelwerke: Unterstützen Sie uns beim Aufbau eines internen Regelbuchs mit datenschutzrechtlichen Regelungen und Compliance-Themen.
  • Recherchetätigkeiten: Arbeiten Sie bei rechtlichen Anfragen mit, vor allem im Bereich Sozial- und Datenschutzrecht (§ 137a SGB V).
  • Organisatorische Unterstützung: Helfen Sie bei administrativen Aufgaben.

Unsere Anforderungen:

  • Immatrikulation an einer juristischen Fakultät (oder vergleichbar): Sie befinden sich (möglichst fortgeschritten) im Studium der Rechtswissenschaften o. ä. Studium und haben noch mindestens 4 Semester Zeit.
  • MS Office Skills: Sie sind sicher im Umgang mit Word und Co.
  • Interesse an rechtlichen Fragestellungen: Vor allem im Gesundheits- und Sozialrecht Vorkenntnisse im Datenschutzrecht sowie im SGB V sind nicht notwendig – wir bringen es Ihnen bei.
  • Lernfreude und Neugier: Datenschutzrecht kann spannend sein und wir freuen uns, wenn Sie sich darauf einlassen.
  • Selbstständige Arbeitsweise: Eigenständigkeit, Zuverlässigkeit und Sorgfalt sind uns wichtig.

Unser Angebot:

  • Umfassende Einarbeitung: Lernen Sie die spannenden Aufgaben des Stabsbereichs Recht des IQTIG kennen.
  • Vielfältige Einblicke: Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arbeitsmöglichkeiten im Gesundheitswesen.
  • Arbeitszeiten: flexibel und sehr gut mit dem Studium vereinbar.
  • Außerdem: Moderne Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten, wenn es die Aufgaben erlauben.
  • Brutto-Stundenlohn: 14,00 €.

Haben Sie Interesse?

Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme mit uns.

Nutzen Sie die Chance, wertvolle Praxiserfahrungen zu sammeln und Ihr juristisches Wissen zu erweitern.

Bitte senden Sie uns eine kurze Bewerbung (ausschließlich als PDF) per E-Mail an: bewerbung@iqtig.org. Die Leiterin des Stabsbereichs, Frau Jasmin Hommel, steht Ihnen gerne auch für Fragen vorab zur Verfügung (030 585826-0).

Bitte geben Sie in der Bewerbung an, wie viele Stunden pro Woche Sie tätig sein können.

Hinweise zum Datenschutz im Rahmen Ihrer Bewerbung finden Sie unter
https://iqtig.org/datenschutz/.

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Stellenangebote Studierende
news-1804 Thu, 11 Apr 2024 08:45:49 +0200 IQTIG veröffentlicht Weiterentwicklungsstudie zu Herzschrittmachern und Defibrillatoren https://iqtig.org/news/iqtig-veroeffentlicht-weiterentwicklungsstudie-zu-herzschrittmachern-und-defibrillatoren/ Berlin, 19. April 2024 - Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat seine Empfehlungen zur Weiterentwicklung der QS-Verfahren zur Versorgung mit implantierten Herzschrittmachern und Defibrillatoren veröffentlicht. In seinem Bericht empfiehlt das IQTIG, zusätzlich zu den bereits qualitätsgesicherten stationären Implantationen, Revisionen und Systemwechsel auch entsprechende ambulante Eingriffe in das QS-Verfahren Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF) einzubeziehen. Dagegen wird der Einbezug von Kontrolluntersuchungen bzw. der Nachsorge nicht empfohlen. „Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen, dass die Versorgungsqualität sowohl im stationären als auch im ambulanten Sektor gut ist“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Wenn ein Teil der operativen Eingriffe nun ambulant durchgeführt wird, dann muss die Qualitätssicherung dieser Verschiebung folgen – die Weiterentwicklungsstudie hat gezeigt, dass dieser Weiterentwicklung nichts entgegensteht“, so Prof. Claus-Dieter Heidecke.
Der plötzliche Herztod gehört zu den häufigsten Todesursachen in den westlichen Industrienationen. Bei den meisten Betroffenen sind dafür Erkrankungen der Herzkranzgefäße (koronare Herzkrankheit, KHK) oder des Herzmuskels (Kardiomyopathie) ursächlich, die lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen (Arrhythmien) zur Folge haben können.

Das QS-Verfahren Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF) läuft unter der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL).
Der Einsatz eines Herzschrittmachers hat das Ziel, Beschwerden, die bis zur Bewusstlosigkeit der Patientin bzw. des Patienten reichen können, zu mindern. Zudem erhöhen Herzschrittmacher bei bestimmten Formen von Herzrhythmusstörung die Lebenserwartung. Ein weiteres Anwendungsgebiet für Herzschrittmacher ist die fortgeschrittene Pumpschwäche des Herzens (Herzinsuffizienz).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte das IQTIG am 18. März 2022 beauftragt im Rahmen einer Weiterentwicklungsstudie zu prüfen, ob auch ambulante Eingriffe in das bisher sektorspezifische QS-Verfahren einbezogen werden sollten. Außerdem sollte das IQTIG Empfehlungen abgeben, ob die Kontrolluntersuchungen bzw. die Nachsorge in das QS-Verfahren integriert werden sollten und ob die Nutzung der in den Geräten gespeicherten Informationen technisch möglich und inhaltlich für Aussagen zur Qualität sinnvoll ist. Das IQTIG hatte seinen Bericht fristgerecht am 31. März 2023 zur Beratung im G-BA abgegeben.
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Pressemitteilungen Aktuelles
news-1802 Mon, 08 Apr 2024 15:47:49 +0200 Bundes-Klinik-Atlas: IQTIG startet Registrierung für Herausgeber von Zertifikaten https://iqtig.org/news/bundes-klinik-atlas-iqtig-startet-registrierung-fuer-herausgeber-von-zertifikaten/ Berlin, 9. April 2024 - Das IQTIG wurde vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) damit beauftragt, die Qualität der stationären Versorgung durch einen Bundes-Klinik-Atlas zu fördern. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Krankenhaustransparenzgesetz, welches am 28. März 2024 in Kraft getreten ist. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Informationsangebots ist die Abbildung aussagekräftiger Zertifikate und Qualitätssiegel. Das IQTIG ist dafür verantwortlich, die Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln zu bewerten und so über ihre Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas zu entscheiden.
Hierbei orientiert sich das IQTIG an Vorarbeiten, die gemäß § 137a des Sozialgesetzbuches V (SGB V) erfolgt sind. Sie umfassen insgesamt 17 Kriterien zur Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln im Gesundheitswesen.
In einem ersten Schritt können sich die Herausgeber von Zertifikaten und Qualitätssiegeln für die stationäre Versorgung bis zum 15. April 2024 registrieren. Zu diesem Zweck bittet das IQTIG um eine entsprechende Nachricht an: zertifikate(at)iqtig.org.

In einem zweiten Schritt stellt das IQTIG ein Online-Abfrage-Tool zur Verfügung, damit Zertifikatsherausgeber die notwendigen Informationen bereitstellen können. Anschließend erfolgt die Bewertung der Zertifikate. Als aussagekräftig befundene Zertifikate und Qualitätssiegel werden auf dem Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht. Dieser Prozess wird vermutlich Anfang 2025 abgeschlossen sein.
Am 22. März 2024 hat der Bundesrat die gesetzliche Grundlage für ein Online-Vergleichsportal geschaffen. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28. März 2024 soll der Bundes-Klinik-Atlas ab dem 1. Mai 2024 online gehen.
Das Portal wird vom Bundesgesundheitsministerium betrieben. Das IQTIG und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) liefern Qualitätsdaten zu. Diese QS-Daten werden schrittweise nach einem Stufenplan der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
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Pressemitteilungen Aktuelles
news-1799 Mon, 08 Apr 2024 12:02:00 +0200 Entwurf für die "Methodischen Grundlagen" V2.1 des IQTIG veröffentlicht https://iqtig.org/news/entwurf-fuer-die-methodischen-grundlagen-21-des-iqtig-veroeffentlicht/ Berlin, 8. April 2024 - Das IQTIG hat Version 2.1 seiner "Methodischen Grundlagen" veröffentlich und damit das öffentliche Stellungnahmeverfahren dazu eingeleitet. Organisationen des Gesundheitswesens, wissenschaftliche Institute, Patientinnen und Patienten und deren Vertreter sowie fachkundige Einzelpersonen haben bis zum 31. Mai 2024 Gelegenheit, zu den Inhalten der „Methodischen Grundlagen 2.1“ fachliche Hinweise in Form schriftlicher Stellungnahmen einzureichen. In den Methodischen Grundlagen sind die wissenschaftlichen Arbeitsgrundlagen des IQTIG als fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut nach § 137a Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) beschrieben. Dazu gehören die Methoden der Entwicklung und Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsmaßnahmen im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
In den "Methodischen Grundlagen" ist beispielsweise festgehalten, wie das Institut die Patientenperspektive in die Entwicklung von Qualitätssicherungsmaßnahmen einbindet, welche statistischen Analysemethoden es anwendet und nach welchen Prinzipien Patientenbefragungen entwickelt werden. Das IQTIG überarbeitet und entwickelt seine "Methodischen Grundlagen" kontinuierlich weiter, um seine Methoden und Kriterien der Entwicklung der Wissenschaften und sich ändernden Anforderungen an das Institut anzupassen.

Als das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Deutschland entwickelt das IQTIG im Auftrag des G‐BA Qualitätssicherungsverfahren und beteiligt sich an deren Durchführung.
Nach § 137a Abs. 1 SGB V und nach seiner Satzung ist das IQTIG wissenschaftlich unabhängig. Weder Industrie noch Politik noch Krankenkassen, Behörden oder Verbände können die Inhalte der Berichte des Institutes beeinflussen.
Das Institut arbeitet mit seiner Expertise insbesondere dem G-BA, aber auch dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei verschiedensten Aufgaben der Qualitätssicherung medizinischer Versorgung zu.
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Pressemitteilungen Aktuelles
news-1794 Fri, 23 Feb 2024 10:53:00 +0100 IQTIG ist Fördermitglied im Netzwerk Evidenzbasierte Medizin https://iqtig.org/news/iqtig-ist-foerdermitglied-im-ebm-netzwerk/ 23. Februar 2024 - Das IQTIG erweitert systematisch seine Vernetzung im deutschen Gesundheitswesen. Seit Januar 2024 ist das Institut Fördermitglied des EbM-Netzwerks und institutionelles Mitglied des Deutschen Netzwerks für Versorgungsforschung (DNVF). Außerdem ist das IQTIG Mitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS). Das Aufgabengebiet des IQTIG ist die vergleichende einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung nach §136 ff SGB V. Dabei wendet das Institut regelmäßig sowohl Methoden der evidenzbasierten Medizin an als auch Methoden, die in der Versorgungsforschung eingesetzt werden:

Das IQTIG recherchiert Leitlinien und Studien im Rahmen von systematischen Recherchen, erhebt selbst qualitative und quantitative Daten und analysiert Sekundärdaten (Sozialdaten bei den Krankenkassen).
Insbesondere besteht seitens des IQTIG und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Interesse am Austausch und an der wissenschaftlichen Vernetzung im Bereich evidenzbasierte Medizin und Versorgungsforschung. Durch die Mitgliedschaft in und Mitarbeit bei diesen drei Organisationen möchte das IQTIG die großen Themen – Qualitätssicherung - Patientensicherheit – Versorgungsforschung - Evidenzbasierte Medizin – mitgestalten.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des IQTIG finden Sie hier.

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Aktuelles
news-1791 Thu, 15 Feb 2024 08:35:53 +0100 Entwicklung und Anwendung eines Konzepts zur Identifizierung von Qualitätsdefiziten und Verbesserungspotenzialen: Expertinnen und Experten gesucht https://iqtig.org/news/entwicklung-und-anwendung-eines-konzepts-zur-identifizierung-von-qualitaetsdefiziten-und-verbesserungspotenzialen-expertinnen-und-experten-gesucht/ 15. Februar 2024 - Das IQTIG wurde am 12. Mai 2023 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der „Entwicklung und Anwendung eines Konzepts zur kontinuierlichen und systematischen Identifizierung von relevanten Qualitätsdefiziten und Verbesserungspotenzialen“ beauftragt. Ziel der Beauftragung ist die Neu- und Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung in Zukunft an solchen Versorgungsbereichen auszurichten, die eine besondere Relevanz für die Patientensicherheit bzw. einen erwartbar hohen Patientennutzen aufweisen.
Die bisher identifizierten Hinweise auf Qualitätsdefizite und Verbesserungspotenziale sollen nun anhand zuvor festgelegter Kriterien bewertet und für die indikatorengestützte Qualitätssicherung priorisiert werden.

Im Rahmen dieser Bewertung und Priorisierung möchte das IQTIG gerne Expertinnen und Experten mit Fachwissen in Versorgungsforschung oder praktischer Erfahrung in der (Patienten-) Versorgung im deutschen Gesundheitswesen beteiligen.

Weitere Informationen zur Bewerbung für das oben genannte Expertengremium finden Sie hier.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 5. April 2024.

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Aktuelles
news-1788 Wed, 31 Jan 2024 14:02:00 +0100 PPP-Richtlinie: IQTIG stellt technische Spezifikation zur Strukturabfrage für Krankenhäuser bereit https://iqtig.org/news/ppp-richtlinie-iqtig-stellt-technische-spezifikation-zur-nachweispflicht-fuer-krankenhaeuser-bereit/ 31. Januar 2024 - Das IQTIG hat erstmals eine technische Spezifikation zur Umsetzung der „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) veröffentlicht. Grundlage für die Entwicklung dieser Spezifikation ist ein entsprechender Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Anhand der technischen Spezifikation soll die Nachweispflicht der Einrichtungen gemäß PPP-RL auf Einrichtungs- und Quartalsebene voraussichtlich ab 2025 über eine softwarebasierte Spezifikation erfolgen und das aktuelle Servicedokument für die Dokumentation auf Einrichtungs- und Quartalsebene (Teil A der Anlage 3 der PPP-RL) ersetzen.
Gemäß § 16 Absatz 8 PPP-RL findet die Dokumentation auf Monats- und Stationsebene in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 nur für eine repräsentative 5 %-Stichprobe der differenzierten Einrichtungen Anwendung. Die Erhebung dieser stations- und monatsbezogenen Dokumentation (Teil B der Anlage 3 der PPP-RL) soll 2025 weiterhin über das Servicedokument erfolgen.

Die PPP-RL legt Mindestvorgaben für die Personalausstattung in den stationären Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatik fest. Hierbei sind die Nachweise zur personellen Struktur in den psychiatrischen und in psychosomatischen Einrichtungen zu erbringen.
Die Nachweispflichten gelten für differenzierte Einrichtungen gemäß PPP-RL, die Patientinnen und Patienten vollstationär, teilstationär oder stationsäquivalent behandeln (PPP-RL, § 1 (2)).
Bei inhaltlichen Fragen zum Servicedokument wenden Sie sich bitte an den G-BA: PPP-RL(at)g-ba.de.
Bei Rückfragen zur technischen Handhabung des Servicedokumentes (Teil A und Teil B) hilft Ihnen der IQTIG-Verfahrenssupport gerne weiter: verfahrenssupport(at)iqtig.org.

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Aktuelles
news-1768 Mon, 01 Jan 2024 10:20:00 +0100 Strukturelle und personelle Ausstattung von Perinatalzentren: IQTIG hat am 1. Januar 2024 Strukturabfrage gestartet https://iqtig.org/news/strukturelle-und-personelle-ausstattung-von-perinatalzentren-iqtig-hat-am-1-januar-2024-strukturabfrage-gestartet/ Berlin, 1. Januar 2024 - Das IQTIG führt jedes Jahr eine Strukturabfrage zur strukturellen und personellen Ausstattung von Perinatalzentren durch. Die Daten werden zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar eines Jahres entgegengenommen. Bis 1. März sind noch Korrekturen der übermittelten Angaben möglich. Zur Übermittlung der Daten steht ein Login-Portal des IQTIG sowie das Mailpostfach nicu(at)iqtig.org zur Verfügung. Die erfassten Daten beziehen sich jeweils auf das Jahr zuvor. Im Januar 2024 werden demnach die Daten aus dem Erfassungsjahr 2023 erhoben. Im vergangenen Jahr beteiligten sich 313 Einrichtungen an der Strukturabfrage. Nach Auswertung der Daten übergibt das IQTIG seinen Bericht an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der dann über Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der entsprechenden Qualitätssicherungs-Richtlinie entscheidet. Grundlage für die Abfrage ist die "Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene" (QFR-RL) des G-BA. Perinatalzentren sind Spezialkliniken, die sich auf die medizinische Behandlung sehr kleiner Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm spezialisiert haben. Frühchen mit einem Geburtsgewicht von mehr als 1.500 Gramm können auch von Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt (Versorgungsstufe III) versorgt werden. Aktuelles news-1779 Thu, 14 Dec 2023 13:24:30 +0100 IQTIG veröffentlicht Empfehlungen zur Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln https://iqtig.org/news/iqtig-veroeffentlicht-empfehlungen-zur-bewertung-der-aussagekraft-von-zertifikaten-und-qualitaetssiegeln/ Berlin, 22. Dezember 2023 - Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat Kriterien zur Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln entwickelt, damit Patientinnen und Patienten eine verlässliche Grundlage für informierte Entscheidungen bei der Auswahl von Leistungserbringern erhalten. Die Checkliste mit weiteren Informationen für Patientinnen und Patienten steht kostenlos zum Download zur Verfügung. „Patientinnen und Patienten brauchen verständliche und transparente Informationen darüber, welche Aussagekraft Zertifikate und Qualitätssiegel in der medizinischen Versorgung haben“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Die Entwicklung von Kriterien zur Beurteilung der Zertifikate und Qualitätssiegel ist daher ein wichtiger Schritt, um mehr Transparenz in der deutschen Gesundheitsversorgung zu schaffen. Die Checkliste kann eine Hilfestellung für Patientinnen und Patienten sein, wenn sie sich für ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis entscheiden müssen“, so Prof. Claus-Dieter Heidecke.
Einsatz von Zertifikaten und Qualitätssiegel im deutschen Gesundheitswesen
Zertifikate und Qualitätssiegel im Gesundheitswesen dienen dazu, Leistungserbringern (Krankenhäuser und Arztpraxen) die Erfüllung spezifischer Anforderungen und Voraussetzungen zu bescheinigen. Sie spielen daher eine entscheidende Rolle, weil sie die Erfüllung von Anforderungen und Voraussetzungen für Leistungserbringer bestätigen. So sollen Zertifikate und Qualitätssiegel für Patientinnen und Patienten eine Orientierung bezüglich der zu erwartenden Behandlungsqualität bieten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQTIG gemäß § 137a des SGB V damit, Kriterien zur Bewertung der Aussagekraft zu entwickeln, um die Bedeutung und Relevanz offenzulegen.

Das IQTIG hat insgesamt 17 Kriterien erarbeitet, die in vier Anforderungsgruppen gegliedert sind: „Übergeordnete Anforderungen“, „Anforderungen an den Inhalt“, „Anforderungen an das Prüfverfahren“ und „Anforderungen an das Entscheidungsverfahren“. Die Kriterienentwicklung erfolgte in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten, unter Einbindung der Patientenperspektive sowie unter Berücksichtigung von Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren. Das IQTIG hat die Kriterien in eine allgemeinverständliche Checkliste mit Patienteninformation übertragen. Die Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Anwendbarkeit der Checkliste wurde mittels Nutzertestungen überprüft.
IQTIG empfiehlt weitergehende Schritte
In seinem Abschlussbericht empfiehlt das IQTIG eine weitergehende Konkretiesierung der Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln. Nach Einschätzung des Instituts ist es Patientinnen und Patienten trotz der vorliegenden Checkliste im Alltag oft nur schwer möglich, die tatsächliche Aussagekraft einzuschätzen. Dazu gehört auch, dass Patientinnen und Patienten oftmals nicht alle Informationen über die Herausgeber der Zertifikate und Qualitätssiegel vorliegen. Ob eine alleinige Bereitstellung von Kriterien in Form einer Patienteninformation und Checkliste ausreicht, um Patientinnen und Patienten die eigenständige Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln zu ermöglichen, ist fraglich.
Aufgabengebiet des IQTIG in der externen Qualitätssicherung
Das Aufgabengebiet des IQTIG ist die vergleichende einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung nach §136 ff SGB V. Als Stiftungseinrichtung des G-BA ist das Institut fachlich unabhängig (§ 137a Abs. 1 SGB V). Das IQTIG arbeitet vor allem im Auftrag des G-BA, kann aber auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden.
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Pressemitteilungen Aktuelles
news-1767 Fri, 01 Dec 2023 10:10:00 +0100 Sehr kleine Frühgeborene: IQTIG veröffentlicht auf perinatalzentren.org aktualisierte Informationen für werdende Eltern https://iqtig.org/news/sehr-kleine-fruehgeborene-iqtig-veroeffentlicht-auf-perinatalzentrenorga-ktualisierte-informationen-fuer-werdende-eltern/ Berlin, 1. Dezember 2023 - Die Website perinatalzentren.org richtet sich an werdende Eltern sehr kleiner Frühgeborener. Das sind Kinder, deren Geburtsgewicht weniger als 1500 Gramm beträgt. Auf perinatalzentren.org wird die Versorgungsqualität aller deutschen Perinatalzentren, die sehr kleine Frühgeborene versorgen, miteinander verglichen. Die Qualität der Versorgung wird durch das Überleben, das Überleben ohne schwere Erkrankung sowie über die klinische Erfahrung des Behandlungsteams abgebildet. Deutschlandweit gibt es mehr als 210 Spezialkliniken - Perinatalzentren -, die sich auf die medizinische Behandlung sehr kleiner Frühgeborener spezialisiert haben. Das IQTIG veröffentlicht die aufbereiteten und aktualisierten Behandlungsergebnisse jährlich am 1. Dezember. Aktualisiert sind auch die Ergebnisse zur strukturellen und personellen Ausstattung (Strukturdaten) von Perinatalzentren und Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt. Das IQTIG veröffentlicht die Strukturdaten der "Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene" (QFR-RL) ebenfalls jährlich am 1. Dezember neu. Aktuelles news-1775 Thu, 30 Nov 2023 17:04:00 +0100 Neue einheitliche Begriffsdefinitionen für Zeiträume und Wechsel des Jahresbezugs bei IQTIG-Produkten https://iqtig.org/news/neue-einheitliche-begriffsdefinitionen-fuer-zeitraeume-und-wechsel-des-jahresbezugs-bei-iqtig-produkten/ Berlin, 30. November 2023 - Das IQTIG hat in Bezug auf zeitliche Zusammenhänge und die berichteten Zeiträume in seinen Produkten einheitliche Begriffe definiert und ihre Nutzung als Ordnungskriterium, z. B. in Dateinamen, für die jeweiligen IQTIG-Produkte festgelegt. Betroffen von der Umstellung sind u. a. die Jahresauswertungen und dazugehörigen Quartalsauswertungen, die endgültigen Rechenregeln, der Bundesqualitätsbericht sowie die Mandantenfähige Datenbank. Vor allem die Verwendung des Begriffs „Auswertungsjahr“ ermöglicht es, durch eine Jahreszahl die meisten IQTIG-Produkte eindeutig und korrekt zu bezeichnen. Eine zentrale Änderung ist die Einführung und Anwendung eines neuen Ordnungskriteriums: das Auswertungsjahr (AJ). Das Auswertungsjahr ist als das Jahr definiert, in dem eine Jahresauswertung erzeugt und an die Stakeholder – z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen oder den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) - übermittelt wird. Es dient hierbei als allgemeine Klammer, um Dokumente und Daten aus verschiedenen Datenquellen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfasst und / oder übermittelt werden und gleichzeitig in ein einzelnes Produkt, wie zum Beispiel eine Auswertung überführt werden sollen, einheitlich bezeichnen und einordnen zu können. Mit der Verwendung des Auswertungsjahres zur Benennung ist es nun möglich, den Großteil der IQTIG-Produkte unter Angabe von nur einer einzelnen, einheitlichen Jahreszahl zu erzeugen und zu übermitteln bzw. zu veröffentlichen. Erfassungsjahr bleibt als Information erhalten Da die Angabe des Erfassungsjahres (EJ) – des Jahres, in dem eine Patientin oder ein Patient entlassen (stationär) oder behandelt (ambulant) wurde – weiterhin eine sehr wichtige Information darstellt, werden auch zukünftig Angaben zum Erfassungsjahr in den verschiedenen Produkten gemacht. Weiterhin wurden auch für die Begriffe Spezifikationsjahr, Berichtszeitraum und Vergleichszeiträume konkrete Definitionen festgelegt. Ausführliche Erläuterungen werden in einem Informationsschreiben an alle Verfahrensteilnehmer gesandt. Die Umstellung auf die neuen Begriffsdefinitionen erfolgt mit der Erstellung und Auslieferung der Zwischenberichte zum dritten Quartal (Q3) im Dezember 2023. Die Zwischenberichte stellen inhaltlich Teilmengen zum Jahresbericht im Auswertungsjahr 2024 dar und orientieren sich an dessen Jahresbezug. Aus diesem Grund werden die Q3-Zwischenberichte mit Q3/AJ2024 bezeichnet werden. Durch diesen Wechsel in der Dateibenennung ergibt sich in der chronologischen Reihenfolge der diesjährigen Zwischenberichte daher ein scheinbarer Sprung von Q2/2023 (Zuordnung zum Erfassungsjahr) zu dann Q3/AJ2024. Aufgabengebiet des IQTIG in der externen Qualitätssicherung Das Aufgabengebiet des IQTIG ist die vergleichende einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung nach § 136 ff. SGB V. Als Stiftungseinrichtung des G-BA ist das Institut fachlich unabhängig (§ 137a Abs. 1 SGB V). Das IQTIG arbeitet vor allem im Auftrag des G-BA, kann aber auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden. Diese Pressemitteilung können Sie auch als PDF herunterladen. Pressemitteilungen Aktuelles news-1774 Thu, 23 Nov 2023 11:51:00 +0100 14. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA: IQTIG stellt Ergebnisse der datenbasierten Qualitätssicherung vor https://iqtig.org/news/14-qualitaetssicherungskonferenz-des-g-ba-iqtig-stellt-ergebnisse-der-datenbasierten-qualitaetssicherung-vor/ Berlin, 14. Dezember 2023 - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 23. und 24. November 2023 seine 14. Qualitätssicherungskonferenz veranstaltet. Schwerpunkte waren u.a. die Umsetzung der gesetzlichen Qualitätssicherung im zurückliegenden Jahr sowie die Themen Patientenzentrierung und Digitalisierung.
Am zweiten Tag der Konferenz (24. November 2023) stellte das IQTIG aktuelle Ergebnisse der datenbasierten Qualitätssicherung vor. Es gab Seminare zu den Bereichen Sozialdaten und Perinatologie sowie Biometrie und Wissensmanagement.

Darüber hinaus berichtete das IQTIG ausführlich über die Ergebnisse der Beauftragung des G-BA zur Weiterentwicklung der drei Musterverfahren der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL).
Vorträge des IQTIG von der 14. QS-Konferenz finden Sie im Download-Bereich.
Die Veranstaltungsdokumentation ist auf den Webseiten des G-BA verfügbar.

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Veranstaltungen mit dem IQTIG Veranstaltungen
news-1773 Mon, 20 Nov 2023 10:00:00 +0100 IQTIG veröffentlicht Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung https://iqtig.org/news/iqtig-veroeffentlicht-empfehlungen-zur-weiterentwicklung-von-verfahren-der-datengestuetzten-gesetzlichen-qualitaetssicherung/ Berlin, 20. November 2023 - Das IQTIG hat seinen Abschlussbericht zu den „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung“ veröffentlicht. Anhand der drei datengestützten Qualitätssicherungsverfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI), Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) und Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HDMDEF) hat das IQTIG exemplarisch geprüft, inwieweit Aufwände reduziert werden können und sich das Verhältnis von Aufwand und Nutzen optimieren lässt. Der Abschlussbericht enthält konkrete Empfehlungen zur Weiterführung, Überarbeitung oder Abschaffung der Qualitätsindikatoren der drei genannten QS-Verfahren. So können durch die Empfehlungen des IQTIG zukünftig rund ein Viertel der Dokumentationsaufwände der Leistungserbringer für die Qualitätssicherung eingespart werden. Darüber hinaus hat das IQTIG Weiterentwicklungsbedarf insbesondere zur Einbindung der Patientenperspektive identifiziert, der durch die Entwicklung von Patientenbefragungen geschlossen werden soll.
„Wir freuen uns, dass der Gemeinsame Bundesausschuss den Empfehlungen des IQTIG in den wesentlichen Punkten gefolgt ist und wir die Überprüfung der übrigen Verfahren auf dieser Basis fortsetzen können“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Damit ist ein wichtiger Impuls zur Weiterentwicklung der externen Qualitätssicherung gesetzt. Wenn unsere Empfehlungen umgesetzt werden, würde nicht nur der Dokumentationsaufwand für die Krankenhäuser und Vertragsärzte reduziert, sondern auch der Nutzen der QS-Verfahren in Hinblick auf die qualitative Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten erhöht.“
Präsentation der IQTIG-Empfehlungen auf der 14. QS-Konferenz des G-BA am 24. November 2024
Auf der diesjährigen QS-Konferenz des G-BA am 24. November 2023 wird das IQTIG ausführlich seine Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung vorstellen.

Schwerpunkte der Veranstaltung sind u.a. die Umsetzung der gesetzlichen Qualitätssicherung im zurückliegenden Jahr sowie die Themen Patientenzentrierung und Digitalisierung. Am zweiten Tag der Konferenz (24. November 2023) stellt das IQTIG aktuelle Ergebnisse der datenbasierten Qualitätssicherung vor. Weitere Informationen zum Programm der Konferenz sowie zur Registrierung finden Sie auf den Webseiten des G-BA.
Auftrag ist erster Schritt zur Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung
Grundlage des Berichts des IQTIG ist der Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19. Mai 2022. Hintergrund ist der Eckpunktebeschluss des G-BA vom 21. April 2022, in welchem Maßnahmen zur Aufwandsreduktion und Effizienzsteigerung der externen Qualitätssicherung beschlossen wurden.
Der G-BA hat das IQTIG bereits beauftragt, alle weiteren der aktuell 15 datengestützten QS-Verfahren unter der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) zu überprüfen. Den Abschlussbericht für die QS-Verfahren Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK), Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP), Mammachirurgie (QS MC), Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS), Dekubitusprophylaxe (QS DEK) und Hüftgelenkversorgung (QS HGV) wird das IQTIG dem G-BA am 14.Juni 2024 vorgelegen.
Aufgabengebiet des IQTIG in der externen Qualitätssicherung
Das Aufgabengebiet des IQTIG ist die vergleichende einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung nach §136 ff SGB V. Als Stiftungseinrichtung des G-BA ist das Institut fachlich unabhängig (§ 137a Abs. 1 SGB V). Das IQTIG arbeitet vor allem im Auftrag des G-BA, kann aber auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden.
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Pressemitteilungen Aktuelles
news-1766 Thu, 16 Nov 2023 14:51:00 +0100 Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL): Neues QS-Verfahren im Regelbetrieb gestartet https://iqtig.org/news/versorgung-der-hueftgelenknahen-femurfraktur-qsffx-rl-neues-qs-verfahren-im-regelbetrieb-gestartet/ Berlin, 16. November  2023 – Die Datenerhebung zum neuen Qualitätssicherungsverfahren nach QSFFx-Richtlinie ist heute gestartet. Hintergrund: Die „Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur“ (QSFFx-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legt die Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur fest. Das Nachweisverfahren ist ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen dem 15. November und 31. Dezember 2023 ein erstmaliger Nachweis über die Erfüllung der Mindestvorgaben an die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen übermittelt wird. Das IQTIG wurde vom G-BA beauftragt, auf Basis der Richtlinie und der dort in Anlage 3 enthaltenen Checkliste eine Spezifikation zu entwickeln. Zur Datenerhebung und –übermittlung wird eine spezifikationskonforme Software benötigt. Das IQTIG hat Kontaktinformationen zu Softwareherstellern veröffentlicht, die Software für die Umsetzung gemäß QSFFx-RL anbieten. Die Krankenhäuser müssen bis zum 15. Februar 2024 die erste Strukturabfrage an das IQTIG übermitteln. Das IQTIG wertet im Auftrag des G-BA die Daten der Strukturabfrage standortbezogen aus und übermittelt dem G-BA die Ergebnisse jährlich in Form eines Berichts. Dieser Bericht wird vom G-BA veröffentlicht. Die für den Jahresbericht vorgesehenen Auswertungen sind in einem vom IQTIG verfassten Auswertungs- und Berichtskonzept beschrieben. Darüber hinaus wird das IQTIG die Daten zum Zwecke der Veröffentlichung im strukturierten Qualitätsbericht nach § 136b SGB V standortbezogen aufbereiten. Die standortbezogenen Ergebnisse werden im Rahmen der Regelungen für Qualitätsberichte veröffentlicht. Details dazu sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss noch festzulegen. Weitere Informationen zum QS-Verfahren Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx) finden Sie hier. Aktuelles news-1771 Wed, 15 Nov 2023 13:46:28 +0100 Studentischer Mitarbeiter für den IT-Helpdesk (w/m/d) https://iqtig.org/news/studentischer-mitarbeiter-fuer-den-it-helpdesk-w-m-d/ Zur Unterstützung unserer „IT-Abteilung“ suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Studentischen Mitarbeiter für den IT-Helpdesk (w/m/d). Zur Unterstützung unserer „IT-Abteilung“ suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Studentischen Mitarbeiter für den IT-Helpdesk (w/m/d).

Ihre Aufgaben:

  • Erste Anlaufstelle für unsere internen Benutzer im User-Helpdesk vor Ort
  • Annahme von Störungsmeldungen und Serviceanfragen per Telefon, E-Mail und Ticketsystem
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Unsere Anforderungen an Sie:

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Hinweise zum Datenschutz im Rahmen Ihrer Bewerbung finden Sie unter
https://iqtig.org/datenschutz/.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Stellenangebote Studierende
news-1769 Thu, 09 Nov 2023 14:59:05 +0100 Bundesqualitätsbericht 2023: IQTIG veröffentlicht Ergebnisse der externen Qualitätssicherung nach der DeQS-Richtlinie https://iqtig.org/news/bundesqualitaetsbericht-2023-iqtig-veroeffentlicht-ergebnisse-der-externen-qualitaetssicherung-nach-der-deqs-richtlinie/ Berlin, 15. November 2023 - Das IQTIG hat seinen Bundesqualitätsbericht 2023 veröffentlicht. Im Bundesqualitätsbericht informiert das Institut über die Ergebnisse der Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) aus der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL), die das IQTIG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durchführt. „Wir freuen uns, den diesjährigen Bundesqualitätsbericht zu veröffentlichen“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Der Bericht ist der einzige seiner Art in Deutschland. Er enthält sowohl die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung jedes vom IQTIG durchgeführten QS-Verfahrens als auch eine Bewertung der Ergebnisse durch das IQTIG in Zusammenarbeit mit Expertengremien. Damit erfüllen wir eine unserer Kernaufgaben, nämlich die Ergebnisse der externen Qualitätssicherung im Sinne der Transparenz der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das hilft Patientinnen und Patienten und denen, die sie behandeln“, ergänzt Prof. Claus-Dieter Heidecke.
QS-Verfahren im Regelbetrieb
Das IQTIG führt im Auftrag des G-BA aktuell 15 einrichtungsübergreifende und teilweise sektorenübergreifende QS-Verfahren im Rahmen der DeQS-Richtlinie im Regelbetrieb durch. Der Bundesqualitätsbericht 2023 enthält zu diesen QS-Verfahren neben der jeweils zugehörigen Bundesauswertung die Einordnungen und Bewertungen der Ergebnisse durch das IQTIG in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Expertengremien.

Außerdem konnten nach erfolgreicher Überleitung der QS-Verfahren aus der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL) in die DeQS-Richtlinie zum 1. Januar 2021 in diesem Jahr erstmals vollständig die Ergebnisse der Stellungnahmeverfahren zu den QS-Verfahren im Bundesqualitätsbericht berichtet werden.
Der G-BA hat den Bundesqualitätsbericht in der Sitzung des Unterausschusses Qualitätssicherung am 1. November 2023 zur Veröffentlichung freigegeben. Der Bundesqualitätsbericht steht unter iqtig.org ab sofort zum Download bereit.
Aufgabengebiet des IQTIG in der externen Qualitätssicherung
Das Aufgabengebiet des IQTIG ist die vergleichende einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung nach §136 ff SGB V. Als Stiftungseinrichtung des G-BA ist das Institut fachlich unabhängig (§ 137a Abs. 1 SGB V). Das IQTIG arbeitet vor allem im Auftrag des G-BA, kann aber auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden.
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