Verfahren QS ambulante Psychotherapie: Besetzung eines technischen Fachausschusses

Das IQTIG baut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das Verfahren „ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ (QS ambulante Psychotherapie) auf.
Übergeordnetes Ziel des QS-Verfahrens ist die Beurteilung und Förderung der Versorgungsqualität ambulant durchgeführter Psychotherapien anhand der beiden QS-Instrumente fallbezogene QS-Dokumentation und Patientenbefragung.
Gemäß § 20 Teil 2, Verfahren 16 der "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung" (DeQS-RL) soll das QS-Verfahren auf Beschluss des G-BA ab dem 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen über einen Zeitraum von sechs Jahren erprobt werden.
Zur Einbindung technischer und organisatorischer Expertise für die Begleitung und Beratung des Verfahrens suchen wir Vertreterinnen und Vertreter der

  • teilnehmenden Landesarbeitsgemeinschaften (LAG)
  • teilnehmenden Datenannahmestellen (DAS)
  • Versendestellen
  • teilnehmenden Softwareanbieter
  • an der Erprobung in Nordrhein-Westfalen teilnehmenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die kollektivvertragliche Leistungen erbringen
  • der maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unten stehend.
Bewerbungsschluss ist der 30. September 2024.

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